Die Mitgliedschaft beim BSV

Wenn Du noch kein Mitglied bei uns bist, kannst du hier den Aufnahmeantrag herunterladen (geht aktuell nicht mit Handy). Bitte sende den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag

Bei Änderung einer Mitgliedschaft verwende bitte das gleiche Formular. Eine Kündigung erfolgt formlos und nur schriftlich bis 1 Monat vor dem Ablauf des Halbjahres. Bei Änderung einer Mitgliedschaft verwende bitte das gleiche Formular.

ACHTUNG- Bitte verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängername Brunsbeker Sportverein e.V.  exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking bzw. in Ihrer ZV-Software auf diesen Empfängernamen an. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank spätestens ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine Empfängerüberprüfung durchführen. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Namens des Zahlungsempfängers exakt Brunsbeker Sportverein e.V. entsprechen.

Mitgliedsbeiträge seit 2022:

  monatlich halbjährlich
Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 14,50 € 87,00 €
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 9,50 € 57,00 €
Familie (zwei Erwachsene und min. ein minderjähriges Kind) 23,00 € 138,00 €
Eltern-Kind / Mini-Familie (ein Erwachsener und ein minderjähriges Kind) 16,00 € 96,00 €
Passive Mitglieder (keine Teilnahme am Spielbetrieb) 4,00 € 24,00 €

Aufnahmegebühr für alle Beitragsarten:  ein Monatsbeitrag

Adress-/Kontoänderung
Bitte denkt daran, Änderungen eurer Adresse oder Bankverbindung der Geschäftsstelle mitzuteilen, damit Probleme und Kosten beim Einzug der Mitgliedsbeiträge und beim Postversand vermieden werden. Schickt eine Mail an vorstand@brunsbeker-sportverein.de 

Mündliche Kündigung der Mitgliedschaft
Wir weisen darauf hin, dass mündlich ausgesprochene Kündigungen bei Trainern, Spartenleitern oder gegenüber anderen Funktionsträgern im Verein grundsätzlich rechtlich unwirksam sind. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann ausschließlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) an die Geschäftsstelle erfolgen.

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